Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung zum 28. Oktober 2021 angepasst

[Online seit 29.10.2021]

Das dreistufe Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe gilt weiterhin. Angepasste Details sind farblich gekennzeichnet. 

 

Neu ist das 2G-Optionsmodell:

  • Maskenpflicht entfällt für Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen mit Publikumsverkehr in der Basisstufe. Wird das 2G-Optionsmodell in einer Einrichtung angewendet, muss dies mit einem Aushang für den Publikumsverkehr gekennzeichnet werden.
  • Maskenpflicht entfällt für Beschäftigte, wenn diese ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis freiwillig bei den Arbeitgeber*innen vorlegen.

 

Die Wahl der 2G-Option haben grundsätzlich alle Lebensbereiche, zum Beispiel die Gastronomie, Kultur-, Freizeit- und sonstige Einrichtungen sowie Verkehrswesen, Messen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe.
Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden- Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.
Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden- Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.

 

Stand: 27. Oktober 2021 – weitere Informationen, Inzidenzen und FAQ auf https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

 

Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin bestehen.
Ausnahmen:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwen-dig)
» In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben
» Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann
» Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe

 

Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Schulen ist über die https://km-bw.de/CoronaVO+Schule geregelt.

 

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung*
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negati-ver Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
*gilt nicht für Saunen, Dampfbäder und ähnliche Angebote

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008